Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ralf Richter Unternehmensberatung GmbH Stand: Juli 2023
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der Ralf Richter Unternehmensberatung GmbH und Ihren Auftraggebern Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
1.2 Soweit zwischen den Vertragsparteien auch schriftliche individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzvereinbarungen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 2 Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.
2.2 Die Beratungsdienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen werden durch eigene oder freie Mitarbeiter erbracht. Soll eine Beratungsdienstleistung oder sonstige Dienstleistung von einer bestimmten Person erbracht werden, muss dieses ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
2.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die Auftragsnehmerin keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die Auftragsnehmerin für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt er nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Aufträgen werden schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber.
2.5 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Auftragnehmerin nicht dazu verpflichtet ist, die diesem schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen. Falls der Auftragnehmer jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
3.2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmerin eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
§ 4 Verschwiegenheitsklausel
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maß für die Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin. Die Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeiten überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
§ 5 Haftung
5.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (Stromausfälle, Naturereignisse), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftragnehmer verantwortlich.
5.2 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E- Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
5.3 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet diese nicht für den Fall, dass der Erfolg einer vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
5.4 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die dem Auftragnehmer überlassenen Dokumente, Materialien oder Informationen verfälscht, verändert oder Fehlinformationen geliefert haben sollte.
5.5 Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.6. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf EUR 10.000,00. Wünscht der Auftraggeber eine höhere Absicherung, kann er von der Auftragnehmerin den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für das Einzelrisiko eines erteilten Auftrages verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
§ 6 Vergütung
6.1 Nach erbrachter Beratungsleistung und/oder Dienstleistung wird diese berechnet. Neben diesem Vergütungsanspruch steht der Auftragnehmerin noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
6.2 Beträgt der Zeitraum der Beratung oder Dienstleistung länger als 14 Tage vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wird die bis dahin erbrachte Beratungsleistung monatlich abgerechnet. Bei Verträgen auf Stundenbasis werden die bis dahin erbrachten Stunden wie vereinbart abgerechnet.
6.3 Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen erstellen.
6.4 Bei Zahlungsverzug ruht die Beratungsleistung und/oder Dienstleistung.
6.5 Eine Aufrechnung der Forderungen der Auftragnehmerin ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen möglich.
6.6 Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 7 Schutz des geistigen Eigentums
7.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationsabläufe, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 8 Kündigung / Vertragsbeendigung
8.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
8.2 Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Beratungsleistungen/Dienstleistungen sind nach den getroffenen Vereinbarungen zu vergüten.
§ 9 Unterlagen
Die Unterlagen des Auftraggebers werden nach Abschluss der Beratungsleistung/Dienstleistung ausgehändigt. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung der Rechnung. Eine Kopie der Gesamtunterlagen verbleibt bei der Auftragnehmerin.
§ 10 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragsnehmerin in Steinhagen. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Auftragnehmerin in Steinhagen örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dies möglich ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.